Gfeller Informatik AG
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Werkleistungen der Gfeller Informatik AG, Wabern/CH (nachfolgend „Gfeller Informatik“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich akzeptiert wurden.

Vertragsgegenstand und Leistungen

Gfeller Informatik erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:

  • Softwareentwicklung und Individualprogrammierung
  • Integration von Hardware, Retrofit-Lösungen und seriellen Systemen (z. B. RS232)
  • IoT- und Cloud-Services
  • API-Entwicklung und Datenübertragungssysteme
  • Support-, Wartungs- und Betriebsleistungen
  • Beratung, Konzeption und Architekturdesign

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Pflichtenheft oder Vertrag.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle benötigten Informationen, Systeme, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner sowie Entscheidungen fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine und können zu Mehrkosten führen.

Projektabwicklung, Test und Abnahme

4.1 Zwischenergebnisse werden dem Kunden zur Prüfung vorgelegt.

4.2 Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Kunde die Lösung produktiv nutzt, oder
  • 10 Tage seit Übergabe ohne schriftliche Mängelrüge verstrichen sind.

4.3 Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

Änderungen und Erweiterungen (Change Requests)

Änderungen nach Projektstart sind schriftlich festzuhalten. Sie wirken sich auf Aufwand, Spezifikation und Termine aus. Gfeller Informatik ist berechtigt, Mehrkosten zu verrechnen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto in CHF, zuzüglich MwSt.

  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
  • Teillieferungen und Akontorechnungen sind zulässig.
  • Bei Zahlungsverzug kann Gfeller Informatik die Arbeit einstellen und Verzugszinsen erheben.

Rechte an Software, Code & Dokumentation

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte, Nutzungsrechte und Immaterialgüterrechte bei Gfeller Informatik. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung.

Open-Source-Komponenten werden gemäß ihren jeweiligen Lizenzen eingesetzt.

Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen strikt vertraulich. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der jeweils anwendbaren Datenschutzerklärung von Gfeller Informatik.

Gewährleistung

Für individuell entwickelte Software gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Abnahme. Gfeller Informatik behebt reproduzierbare Mängel kostenlos, die auf eigene Leistungen zurückzuführen sind.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Bedienfehler, unsachgemäße Nutzung oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Fehler in Drittsoftware, Netzwerken oder Geräten
  • Ausfälle von Mobilfunknetzen, Funkmodulen oder Providern

Support und Wartung

Supportleistungen sind nicht in Projektpreisen enthalten und werden separat verrechnet, sofern kein Supportvertrag besteht. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur bei vertraglich vereinbarten Service Level Agreements (SLA).

Haftung

Gfeller Informatik haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ausfälle von Mobilfunk-, Internet- oder Cloudanbietern ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Lieferfristen & Verfügbarkeit

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fix vereinbart. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder bei Verzögerungen durch Dritte verlängern sich Termine angemessen.

Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der Abnahme bzw. dem Abschluss der Leistung. Wartungs- und Supportverträge haben die vereinbarte Laufzeit und verlängern sich stillschweigend, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.