Gfeller Informatik AG Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Werkleistungen der
Gfeller Informatik AG, Wabern/CH (nachfolgend „Gfeller Informatik“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten
nur, wenn sie schriftlich akzeptiert wurden. Gfeller Informatik erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere: Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Pflichtenheft oder Vertrag. Der Kunde stellt alle benötigten Informationen, Systeme, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner sowie Entscheidungen
fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine und können zu
Mehrkosten führen. 4.1 Zwischenergebnisse werden dem Kunden zur Prüfung vorgelegt. 4.2 Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: 4.3 Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Änderungen nach Projektstart sind schriftlich festzuhalten. Sie wirken sich auf Aufwand, Spezifikation und Termine aus.
Gfeller Informatik ist berechtigt, Mehrkosten zu verrechnen. Alle Preise verstehen sich netto in CHF, zuzüglich MwSt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte, Nutzungsrechte und Immaterialgüterrechte
bei Gfeller Informatik. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur
bestimmungsgemäßen Verwendung. Open-Source-Komponenten werden gemäß ihren jeweiligen Lizenzen eingesetzt. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen strikt vertraulich. Der Umgang mit personenbezogenen
Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der jeweils anwendbaren Datenschutzerklärung
von Gfeller Informatik. Für individuell entwickelte Software gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Abnahme. Gfeller Informatik
behebt reproduzierbare Mängel kostenlos, die auf eigene Leistungen zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind insbesondere: Supportleistungen sind nicht in Projektpreisen enthalten und werden separat verrechnet, sofern kein
Supportvertrag besteht. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur bei vertraglich vereinbarten
Service Level Agreements (SLA). Gfeller Informatik haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ausfälle von Mobilfunk-,
Internet- oder Cloudanbietern ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fix vereinbart. Bei Ereignissen höherer Gewalt
oder bei Verzögerungen durch Dritte verlängern sich Termine angemessen. Projektverträge enden mit der Abnahme bzw. dem Abschluss der Leistung. Wartungs- und Supportverträge haben
die vereinbarte Laufzeit und verlängern sich stillschweigend, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
entgegenstehen.
Stand: Geltungsbereich
Vertragsgegenstand und Leistungen
Mitwirkungspflichten des Kunden
Projektabwicklung, Test und Abnahme
Änderungen und Erweiterungen (Change Requests)
Preise und Zahlungsbedingungen
Rechte an Software, Code & Dokumentation
Geheimhaltung und Datenschutz
Gewährleistung
Support und Wartung
Haftung
Lieferfristen & Verfügbarkeit
Laufzeit und Kündigung
Anwendbares Recht und Gerichtsstand